Beitragseinreichung
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Checkliste für Beitragseinreichungen
Alle Einreichungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.
- Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt
- Die Forschungsarbeiten und deren Publikation wurden von den zuständigen Altertümerverwaltungen sowie der Grabungs-/Projektleitung genehmigt.
- Artikel sollten einen Umfang von 100.000 Zeichen möglichst nicht übersteigen.
- Alle Abbildungen sind fortlaufend nummeriert und werden im Text zitiert.
- Geben Sie die gewünschten Bildbreiten an. Folgende Bildbreiten sind möglich: 4,1 cm, 6,28 cm, 8,5 cm, 10,76 cm, 13 cm, 17,5 cm. Für maßstäbliche Karten, Pläne und Fundzeichnungen sind abweichende Größen möglich; hier muss unbedingt eine Maßstabsleiste im Bild eingefügt sein. Bitte prüfen Sie, ob Legenden/Beschriftungen in der gewünschten Bildendgröße gut lesbar sind. Fügen Sie Beschriftungen möglichst auf separaten Ebenen ein, so dass ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können.
- Digitales Supplement: Es ist möglich, dem Artikel begleitende Dokumentation (Fundkataloge, Messdaten, 3D-Modelle) als digitales Supplement beizufügen. Diese Inhalte müssen zusammen mit dem Artikel eingereicht werden und sind Teil des Begutachtungsprozesses. Im Haupttext muss ein Verweis auf das Supplement und/oder einzelne Datensätze enthalten sein.
- Für das Begutachtungsverfahren ist eine anonymisierte Fassung des Manuskripts sowie eine Datei mit einer Zusammenstellung der Abbildungen jeweils als PDF-Datei beizufügen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Informationen, die Hinweise auf die Autorschaft geben, entfernt wurden (Name, Institutszugehörigkeit, Danksagungen).
- Abbildungsnachweis: Bitte geben Sie für jede Abbildung einen separaten Bildnachweis an; zusammenfassende Angaben für mehrere Abbildungen sind nicht möglich. Es muss für jede Abbildung neben den Bildgebern/Rechteinhabern (Museum, Antikenbehörde usw.) der Urheber (Fotograf, Zeichner) genannt werden.
- Für alle Fotos, Zeichnungen und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke wurden die Nutzungsrechte eingeholt. Auch für eigene Aufnahmen von Objekten, die z. B. in Museen angefertigt wurden, muss in der Regel das Einverständnis des Hausrechtsinhabers eingeholt werden. Der Beitrag wird parallel zur gedruckten Version kostenfrei online publiziert (als PDF und Journal-Viewer-Ausgabe). Benötigt werden daher einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die Druckausgabe und die digitalen Ausgaben.
Schutz personenbezogener Daten
Namen und E-Mail-Adressen, die auf den Webseiten der Zeitschrift eingegeben werden, werden ausschließlich zu den angegebenen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.