Ehrensachen. Ranggesetzgebung, Elitenkonkurrenz und die Funktionen des Rechts in der Spätantike
https://doi.org/10.34780/l5u2-z944
Resumen
Aus der Spätantike sind etwa 80 kaiserliche Konstitutionen überliefert, die die Rangstellung kaiserlicher Würdenträger, ihre damit verbundenen Ehrenrechte und die protokollarische Präzedenz zwischen ihnen behandeln. Der Aufsatz vertritt die These, dass der primäre Zweck dieser Texte nicht darin lag, die Rangordnung in Heer und Verwaltung rechtlich zu fixieren; dafür gab es andere, sehr viel besser geeignete Formen der Rechtsetzung. Die inhaltlichen Eigenarten dieser Texte erklären sich vielmehr daraus, dass sie den spätrömischen Kaisern vor allem als Kommunikationsmedium dienten, um Einvernehmen mit und Superiorität über eine aus verschiedenen Gründen tendenziell schwer kontrollierbare Reichselite zu wahren. Damit stellt die Ranggesetzgebung verbreitete Ansichten über die Funktion kaiserlicher ‹Gesetzgebung› in der Spätantike überhaupt in Frage.