διοίκησις
https://doi.org/10.34780/d896-cozi
Abstract
Angesichts eines kürzlich erschienenen Artikels von Ch. Schuler stellt der Autor zunächst detailliert am Beispiel von Athen dar, dass der Begriff dioikesis sich auf die laufende Verwaltung im allgemeinen bezieht, besonders auf ihre Finanzierung. Manchmal kann er davon abgeleitet auch die tatsächlichen Geldbeträge, die zur Finanzierung der Verwaltung ausgegeben wurden, bezeichnen. Der Begriff meinte allerdings nicht einen speziellen Teil des Staatsschatzes, und die Amtsinhaber mit dem Titel epi tei dioikesei waren nicht die Kontrolleure eines solchen als dioikesis bezeichneten Teils des Staatsschatzes oder irgendeines anderen. Davon ausgehend, untersucht der Autor die Quellen aus unterschiedlichen hellenistischen Staaten, die Schuler behandelt hat, und zeigt auf, dass auch hier der Begriff dioikesis denselben Bedeutungsumfang hat. Einige Staaten mögen ihre laufende Verwaltung aus einem einzigen Staatsschatz finanziert haben, aber die Verwendung des Begriffs dioikesis beweist nicht, dass dies tatsächlich der Fall war. Dioikesis war auch nicht die Bezeichnung für einen solchen Staatsschatz.