Beitragseinreichung
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Checkliste für Beitragseinreichungen
Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.- Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
- Beiträge können in folgenden Sprachen eingereicht werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Ist das Manuskript nicht in der eigenen Muttersprache verfasst, sollte der Text vor Einreichung von einer/m Muttersprachler/in korrigiert werden.
- Das DAI folgt den »Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis« der DFG und hat sich im sogenannten DAI.Kodex auf ergänzende Regelungen verpflichtet, siehe https://www.dainst.org/forschung/gute-wissenschaftliche-praxis . Entsprechend müssen die Forschungsergebnisse diesen Regelungen entsprechen, insbesondere den Regelungen gemäß DAI.Kodex § 16 zum Umgang mit Artefakten unbekannter Herkunft.
- Die Forschungsarbeiten und deren Publikation wurden von den zuständigen Altertümerverwaltungen sowie der Grabungs-/Projektleitung genehmigt.
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Für alle Fotos, Zeichnungen und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke wurden die Nutzungsrechte eingeholt. Auch für eigene Aufnahmen von Objekten, die z. B. in Museen angefertigt wurden, muss in der Regel das Einverständnis des Hausrechtsinhabers eingeholt werden.
Der Beitrag wird parallel zur gedruckten Version kostenfrei online publiziert (als PDF und Journal-Viewer-Ausgabe). Benötigt werden daher einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die Druckausgabe und die digitalen Ausgaben.
Bitte beachten Sie, dass wir Scans von Fotos aus Publikationen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen akzeptieren. Bemühen Sie sich daher immer um originale Bildvorlagen. - Abbildungsnachweis: Bitte geben Sie für jede Abbildung einen separaten Bildnachweis an; zusammenfassende Angaben für mehrere Abbildungen sind nicht möglich. Es muss für jede Abbildung neben den Bildgebern/Rechteinhabern (Museum, Antikenbehörde usw.) der Urheber (Fotograf, Zeichner) genannt werden.
- Der Text ist in einem gängigen Zeichensatz verfasst. Tabellen sind an geeigneter Stelle im Text eingefügt. Die Tabellen müssen in die Bildnummerierung aufgenommen werden. Bitte reichen Sie alle Manuskriptbestandteile in einer Datei ein (inkl. Zusammenfassung, Bildnachweis, Bildunterschriften, Autorendaten).
- Die Überschriften sind entsprechend ihrer Wertigkeit markiert, am besten durch Verwendung von Formatvorlagen. Es können maximal drei Überschriftenebenen verwendet werden.
- Der Text folgt den DAI-Zitierrichtlinien.
- Alle Abbildungen sind fortlaufend nummeriert und werden im Text zitiert.
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Vorbereitung der Abbildungen:
Graustufen- und Farbbilder sollten möglichst als TIFF- (*.tif) oder EPS-Formate (*.eps) eingereicht werden (d. h. kein JPG-Format). Die Auflösung muss mind. 400 dpi betragen.
Strichzeichnungen können als Graustufen-Datei mit einer Auflösung von 800 dpi eingereicht werden oder als Bitmap-Datei mit einer Auflösung von 1200 dpi.
Abbildungen mit Beschriftungen oder graphischen Elementen (z. B. Nordpfeil, Maßstabsleiste) müssen eine Auflösung von mind. 800 dpi aufweisen.
Im Falle von Vektorgrafiken (digital erstelle Pläne, Diagramme) sollten die Originaldaten (i.d.R. *.xlsx, *.eps) sowie eine PDF-Version eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass die Strichstärke in Bezug auf die finale Druckendgröße mindestens 0.25 Punkt betragen muss. -
Geben Sie die gewünschten Bildbreiten an. Folgende Bildbreiten sind möglich: 4,1 cm, 6,28 cm, 8,5 cm, 10,76 cm, 13 cm, 17,5 cm. Für maßstäbliche Karten, Pläne und Fundzeichnungen sind abweichende Größen möglich; hier muss unbedingt eine Maßstabsleiste im Bild eingefügt sein.
Bitte prüfen Sie, ob Legenden/Beschriftungen in der gewünschten Bildendgröße gut lesbar sind. Fügen Sie Beschriftungen möglichst auf separaten Ebenen ein, so dass ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können. - Digitales Supplement: Es ist möglich, dem Artikel begleitende Dokumentation (Fundkataloge, Messdaten, 3D-Modelle) als digitales Supplement beizufügen. Diese Inhalte müssen zusammen mit dem Artikel eingereicht werden und sind Teil des Begutachtungsprozesses. Im Haupttext muss ein Verweis auf das Supplement und/oder einzelne Datensätze enthalten sein.
- Das Deutsche Archäologische Institut empfiehlt allen Autorinnen und Autoren die Nutzung von ORCID, deren Etablierung in Deutschland von der DFG gefördert wird. Neben der eindeutigen Identifizierung von Autorinnen und Autoren bietet die Nutzung verschiedene zusätzliche Vorteile. Informationen dazu finden Sie hier.
- Für das Begutachtungsverfahren ist eine anonymisierte Fassung des Manuskripts sowie eine Datei mit einer Zusammenstellung der Abbildungen jeweils als PDF-Datei beizufügen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Informationen, die Hinweise auf die Autorschaft geben, entfernt wurden (Name, Institutszugehörigkeit, Danksagungen).
Schutz personenbezogener Daten
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