Eine kaiserliche Konstitution zu den Rechtsprechungskompetenzen der Statthalter

https://doi.org/10.34780/12rt-cw29

Autor/innen

  • Andrea Jördens

Abstract

Der auch als SB XII 10929 publizierte P.CtYBR inv. 1606 enthält eine von dem Präfekten M. Petronius Mamertinus publizierte kaiserliche Konstitution zur Rechtsprechungskompetenz der Statthalter, die möglicherweise von Hadrian erlassen wurde und Rechte wie Pflichten des praeses provinciae im Gerichtswesen präzisiert. In zehn Paragraphen werden diejenigen Straftatbestände aufgeführt, die vom Statthalter und nur von ihm zu entscheiden waren, während alle sonstigen Fälle auch anderen Richtern überlassen werden konnten. Die Anrufung des kaiserlichen Gerichts stand grundsätzlich frei, allerdings war bei den letzteren – hier vielleicht tatsächlich nur in zweiter Instanz – eine förmliche Appellation einzulegen und ein Drittel des Verfahrenswertes als Sicherheit zu leisten. Das ungewöhnliche Layout mit einer quer über zwei Kolumnen verlaufenden Überschrift und jeweils durch Ausrückung hervorgehobenen Paragraphen mag sich an dem auf einer Bronzetafel in Rom publizierten Original orientiert haben.

Schlagworte:

kaiserliche Konstitution, Statthalter, Rechtssprechung, Hadrian, Appellation an den Kaiser

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Jördens, A. (1970) „Eine kaiserliche Konstitution zu den Rechtsprechungskompetenzen der Statthalter“, Chiron. Mitteilungen der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik des Deutschen Archäologischen Instituts, 41, S. 327–356. doi: 10.34780/12rt-cw29.