Beitragseinreichung

Um Beiträge online einzureichen oder den aktuellen Status eines eingereichten Beitrags zu überprüfen, müssen Sie registriert und eingeloggt sein. In einen existierenden Account Zum Login oder einen neuen Account Registrieren.

Richtlinien für Autor/innen

Für die Einreichung eines Manuskripts ist es nicht erforderlich, Fristen einzuhalten: Der Archäologische Anzeiger erscheint im Halbjahres-Rhythmus stets pünktlich zu festgelegten Terminen: Der 1. Halbband wird jeweils Mitte November veröffentlicht, der 2. Halbband in der ersten Mai-Woche des Folgejahres. Die Zuordnung der Beiträge zu den Halbbänden ist abhängig vom Begutachtungsverfahren und vom Umfang bereits angenommener Manuskripte.

Die Einreichung von Manuskripten erfolgt über den »Neuen Beitrag einreichen«-Button oben auf dieser Seite. Bitte laden Sie die Bilddateien in einem komprimierten Ordner und nicht als Einzeldateien hoch. Für die Einreichung ist eine Registrierung als Autor_in notwendig (https://publications.dainst.org/journals/aa/user/register). Bitte denken Sie daran, sich nicht nur als »Leser«, sondern auch als »Autor« zu registrieren. Setzen Sie dazu in Ihrem eingerichteten Nutzerprofil unter der Rubrik »Funktion« ein Häkchen bei »Autor«. Im Anschluss an die Registrierung können Sie sich anmelden und das Manuskript einreichen. Bei Fragen oder Problemen mit dem Upload von Dateien wenden Sie sich bitte an  idai.publications@dainst.de.

Es gelten die Richtlinien für Publikationen des Deutschen Archäologischen Instituts, veröffentlicht auf der Homepage des DAI unter https://www.dainst.org/publikationen/publizieren-beim-dai/richtlinien. Dort finden Sie die allgemeinen Hinweise der Herausgeber zum Begutachtungsverfahren und zu Zitiernormen.

Speziell zur Abfassung von Feldforschungsberichten: Fragestellungen, Ziele und Ergebnisse ebenso wie eine konzise und überblicksartige Darstellung sollten im Vordergrund stehen. Die Arbeiten sollten in einen größeren Zusammenhang eingeordnet und die Relevanz des Themas herausgestrichen, außerdem Konzepte, Methoden und Perspektiven aufgezeigt werden. Es wird gebeten zu prüfen, ob sich Arbeitsprozesse und Ergebnisse mehrerer Kampagnen in einem Bericht zusammenfassen lassen. Eine anschauliche, informative und interessante Präsentation des Projekts wird vorausgesetzt. Für jährlich wiederkehrende Rechenschaftsberichte, tagebuchartige Grabungsdokumentationen, detailreiche Arbeitsbeschreibungen oder reine Materialvorlagen ist der Archäologische Anzeiger nicht das geeignete Publikationsorgan.

Hinweise zum Herstellungsprozess: Nach der Annahme des Beitrages zur Publikation, wird die finale Version des Manuskripts an das Lektorat übergeben. Inhaltliche Rückfragen werden in dieser Phase direkt mit der Autorin/dem Autor geklärt, bevor der Beitrag an das Satzbüro weitergeleitet wird. Alle Autor_innen erhalten in der Regel ausschließlich den ersten Umbruch zur Prüfung und Freigabe. Umbruchkorrekturen müssen innerhalb von 10 Tagen zurückgesendet werden.

Checkliste für Beitragseinreichungen

Alle Einreichungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.

  • Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
  • Beiträge können in folgenden Sprachen eingereicht werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Ist das Manuskript nicht in der eigenen Muttersprache verfasst, sollte der Text vor Einreichung von einer/m Muttersprachler/in korrigiert werden.
  • Die Forschungsarbeiten und deren Publikation wurden von den zuständigen Altertümerverwaltungen sowie der Grabungs-/Projektleitung genehmigt.
  • Artikel sollten einen Umfang von 100.000 Zeichen möglichst nicht übersteigen (inklusive Fußnoten).
  • Alle Abbildungen sind fortlaufend nummeriert und werden im Text zitiert.
  • Geben Sie die gewünschten Bildbreiten an. Folgende Bildbreiten sind möglich: 4,1 cm, 6,28 cm, 8,5 cm, 10,76 cm, 13 cm, 17,5 cm. Für maßstäbliche Karten, Pläne und Fundzeichnungen sind abweichende Größen möglich; hier muss unbedingt eine Maßstabsleiste im Bild eingefügt sein. Bitte prüfen Sie, ob Legenden/Beschriftungen in der gewünschten Bildendgröße gut lesbar sind. Fügen Sie Beschriftungen möglichst auf separaten Ebenen ein, so dass ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können.
  • Digitales Supplement: Es ist möglich, dem Artikel begleitende Dokumentation (Fundkataloge, Messdaten, 3D-Modelle) als digitales Supplement beizufügen. Diese Inhalte müssen zusammen mit dem Artikel eingereicht werden und sind Teil des Begutachtungsprozesses. Im Haupttext muss ein Verweis auf das Supplement und/oder einzelne Datensätze enthalten sein.
  • Für das Begutachtungsverfahren ist eine anonymisierte Fassung des Manuskripts sowie eine Datei mit einer Zusammenstellung der Abbildungen jeweils als PDF-Datei beizufügen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Informationen, die Hinweise auf die Autorschaft geben, entfernt wurden (Name, Institutszugehörigkeit, Danksagungen).
  • Abbildungsnachweis: Bitte geben Sie für jede Abbildung einen separaten Bildnachweis an; zusammenfassende Angaben für mehrere Abbildungen sind nicht möglich. Es muss für jede Abbildung neben den Bildgebern/Rechteinhabern (Museum, Antikenbehörde usw.) der Urheber (Fotograf, Zeichner) genannt werden.
  • Für alle Fotos, Zeichnungen und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke wurden die Nutzungsrechte eingeholt. Auch für eigene Aufnahmen von Objekten, die z. B. in Museen angefertigt wurden, muss in der Regel das Einverständnis des Hausrechtsinhabers eingeholt werden. Der Beitrag wird parallel zur gedruckten Version kostenfrei online publiziert (als PDF und Journal-Viewer-Ausgabe). Benötigt werden daher einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die Druckausgabe und die digitalen Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass wir Scans von Fotos aus Publikationen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen akzeptieren. Bemühen Sie sich daher immer um originale Bildvorlagen.
  • Der Text ist in einem gängigen Zeichensatz verfasst. Tabellen sind an geeigneter Stelle im Text eingefügt. Die Tabellen müssen in die Bildnummerierung aufgenommen werden. Bitte reichen Sie alle Manuskriptbestandteile in einer Datei ein (inkl. Zusammenfassung, Bildnachweis, Bildunterschriften, Autorendaten).
  • Der Text folgt den DAI-Zitierrichtlinien.
  • Das DAI folgt den »Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis« der DFG und hat sich im sogenannten DAI.Kodex auf ergänzende Regelungen verpflichtet, siehe https://www.dainst.org/forschung/gute-wissenschaftliche-praxis . Entsprechend müssen die Forschungsergebnisse diesen Regelungen entsprechen, insbesondere den Regelungen gemäß DAI.Kodex § 16 zum Umgang mit Artefakten unbekannter Herkunft.
  • Die Überschriften sind entsprechend ihrer Wertigkeit markiert, am besten durch Verwendung von Formatvorlagen. Es können maximal drei Überschriftenebenen verwendet werden.
  • Das Deutsche Archäologische Institut empfiehlt allen Autorinnen und Autoren die Nutzung von ORCID, deren Etablierung in Deutschland von der DFG gefördert wird. Neben der eindeutigen Identifizierung von Autorinnen und Autoren bietet die Nutzung verschiedene zusätzliche Vorteile. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Vorbereitung der Abbildungen:
    Graustufen- und Farbbilder sollten möglichst als TIFF- (*.tif) oder EPS-Formate (*.eps) eingereicht werden. Am besten immer die unbearbeiteten Originaldateien einreichen (ggf. auch JPEG). Die Auflösung muss mind. 300 dpi bezogen auf die gewünschte Endgröße betragen.
    Strichzeichnungen können als Graustufen-Datei mit einer Auflösung von 800 dpi eingereicht werden oder als Bitmap-Datei mit einer Auflösung von 1200 dpi.
    Abbildungen mit Beschriftungen oder graphischen Elementen (z. B. Nordpfeil, Maßstabsleiste) müssen eine Auflösung von mind. 800 dpi aufweisen.
    Digital erstellte Pläne, Zeichnungen und Diagramme unbedingt als Vektordateien einreichen (*.pdf, *.xlsx, *.eps) und nicht in ein Bildformat (*.tif, *.jpg) umwandeln. Es ist zu beachten, dass die Strichstärke in Bezug auf die finale Druckendgröße mindestens 0.25 Punkt betragen muss.

Schutz personenbezogener Daten

Das Deutsche Archäologische Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union. Es nutzt die personenbezogenen Daten der Nutzer ausschließlich, um der/dem Nutzer/in die Inanspruchnahme des Portals "iDAI.publications" zu ermöglichen. In keinem Fall wird das DAI personenbezogene Daten von Nutzern Dritten zu Werbe- oder Marketingzwecken zur Verfügung stellen und/oder unbefugt zu anderen Zwecken übermitteln. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter Impressum und Datenschutz.