Priester, Prokuratoren und Präfekten: Die Tempelverwaltung im römischen Ägypten
https://doi.org/10.34780/c628-2ei2
Abstract
Der Beitrag setzt sich eingehend mit der neuen These von Stefan Pfeiffer auseinander, wonach der Kaiserkult in Ägypten bereits unter Augustus von Staats wegen eingeführt worden sei und die hierfür in den Gauen eingerichteten Kaisareia von Anfang an einem in Alexandria residierenden Archiereus unterstellt gewesen seien. Dazu wird die gesamte Dokumentation der iulisch-claudischen Zeit einer erneuten Betrachtung unterzogen, wobei besonderes Augenmerk auf der bekannten Ehreninschrift für Ti. Claudius Balbillus I.Eph. VII 3042 liegt. Danach lassen sich zwar schon früh einzelne Kaiserpriester für den regierenden Princeps nachweisen, doch ist dies wie alle anderen Zeugnisse der Kaiserverehrung zumindest im I. Jhdt. n.Chr. offenbar durchweg dem privaten oder jedenfalls lokalen Engagement einzelner Persönlichkeiten bzw. Gruppen zu danken. Das prokuratorische Amt des Archiereus, der seinem offiziellen Titel nach für den Kult des Kaisers wie des Sarapis zuständig war und die Oberaufsicht über sämtliche Heiligtümer und sonstige kultische Einrichtungen Ägyptens hatte, wurde dagegen erst im Zuge einer großen Verwaltungsreform unter Hadrian zu Beginn der 120er Jahre geschaffen. Die Neuordnung der alexandrinischen Zentrale stellte eine Reaktion auf die im Verlauf des jüdischen Aufstandes zutage getretenen Probleme dar, indem man die Finanzen und die Belange der Priesterschaften aus der bis dahin gegebenen umfassenden Zuständigkeit des Präfekten ausgliederte und nunmehr jeweils eigenen Prokuratoren unterstellte.