Une inscription de Kos et une loi de Valens (Iscrizioni di Cos ED 90 et CTh 13, 10, 7)

https://doi.org/10.34780/i92g-fsgd

Autor/innen

  • Denis Feissel [Autor/in]

Abstract

Der Autor legt auf der Basis von Abklatschen des frühen 20. Jahrhunderts eine erneute und vollständigere Lesung einer 1993 kommentarlos publizierten griechischen Inschrift aus Kos vor. Dieses Edikt eines Statthalters der Provinz Insulae begleitete eine kaiserliche Konstitution, die zwar nicht auf Stein erhalten ist, aber die im Edikt ausführlich paraphrasiert wird. Der defensor civitatis kann in jeder Stadt Bittschriften der steuerpflichtigen Bürger annehmen, um die auf benachbarten Grundstücken lastenden Steuern auszugleichen, falls die Anzahl des zu versteuernden Personals zu- oder abnimmt. Aber nur der Statthalter der Provinz ist ermächtigt, die Verteilung der capitatio humana zwischen Nachbarn zu verändern. Diese Anordnungen entsprechen einem Gesetz des Valens vom 16. Januar 371, das offensichtlich dem in Kos eingravierten Edikt zugrunde liegt. Das Fragment einer lateinischen Inschrift gleicher Herkunft, das in einem Appendix neu herausgegeben wird, könnte zu einem weiteren Gesetz des Valens gehören. Dieses verbietet den Kurialen, sich den Diensten zu entziehen, die sie ihrer Stadt schulden.

Schlagwörter:

Spätantike, Römisches Recht, Finanzverwaltung, defensor civitatis, curiales

Ausgabe

Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Feissel, D. (1970) “Une inscription de Kos et une loi de Valens (Iscrizioni di Cos ED 90 et CTh 13, 10, 7)”, Chiron. Mitteilungen der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik des Deutschen Archäologischen Instituts, 39, pp. 297–322. doi:10.34780/i92g-fsgd.