Wahl, Amtsdauer und Vorgehen der gracchischen IIIviri agris iudicandis adsignandis
https://doi.org/10.34780/7dv9-6a91
Abstract
Dieser Beitrag behandelt die von Ti. Sempronius Gracchus 133 v. Chr. ins Leben gerufene Dreimännerkommission zur Beurteilung und Zuweisung von Ackerland. Vier in den letzten Jahren gefundene und zum Teil von der Forschung in ihrer Bedeutung unterschätzte termini Gracchani lassen es angebracht erscheinen, nochmals Wahl und Amtsdauer der gracchischen IIIviri agris iudicandis adsignandis zu durchdenken, da auf ihnen nur zwei der drei Kommissionsmitglieder angeführt sind. Der Beitrag geht zunächst der in der Forschung nicht mehr problematisierten Frage nach, ob die Nachwahl der Mitglieder jährlich erfolgte. Die daraus gewonnenen Einblicke in die Abfolge und Amtsbefugnisse der IIIviri erlauben es, das Verfahren bei der Verteilung der agri und das Vorgehen beim Aufstellen der termini neu zu untersuchen. In diesem Zusammenhang gewährt ein bislang unpublizierter terminus aus Alife neue Erkenntnisse über die Arbeit der Ackerkommission an den Ufern des Flusses Volturno in Kampanien. Auf Grundlage der dadurch gewonnenen neuen Erkenntnisse werden die allein aus agrimensorischen und anderen literarischen Texten bekannten Eingriffe der IIIviri in Italien ebenfalls einer erneuten Überprüfung unterzogen.
Schlagwörter:
Gracchen, Ackerkommission, termini Gracchani, Vakanz, libri Coloniarum, Kampanien, Volturno, Kolonien, Helferstab