Lykurgs Gesetz über die Kinderzeugung und seine zweite und dritte Rhetra

https://doi.org/10.34780/c0b6-5e96

Autor/innen

  • Winfried Schmitz

Abstract

Die althistorische Forschung sieht den spartanischen Gesetzgeber Lykurg als legendäre, als mythische Person an. Seine als Rhetrai bezeichneten Gesetze können aber dann plausibel rekonstruiert und gedeutet werden, wenn man als historischen Kontext voraussetzt, dass die Spartaner zur militärischen Unterstützung im Messenischen Krieg Heloten freigelassen haben. Sie sollten Verbindungen mit den Witwen gefallener Spartaner eingehen, damit diese versorgt waren und durch die höhere Zahl der Geburten die Zahl der Spartiaten stieg. Die freigelassenen Heloten wurden in dem neu eroberten Land in Messenien angesiedelt. Verbote handwerklicher Tätigkeiten, des Reisens und des Besitzes von Gold und Silber sowie Anordnungen über die Anlage von Militärlagern und zur Durchführung von Feldzügen zielten darauf ab, die als ‹Wehrbauern› Angesiedelten im Land zu halten und dadurch die Herrschaft über Messenien militärisch zu sichern. In diesen historischen Kontext gestellt, erscheint die Deutung der lykurgischen Gesetze in Xenophons Verfassung der Lakedaimonier in einem neuen Licht.

Schlagworte:

Sparta, Messenien, Lykurg, Gesetzgebung, Heloten, Freilassung, Xenophon

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Veröffentlicht

2021-05-18

Bibliographische Daten & Rezensionen

Citation Formats

Schmitz, W. (2021) „Lykurgs Gesetz über die Kinderzeugung und seine zweite und dritte Rhetra“, Chiron. Mitteilungen der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik des Deutschen Archäologischen Instituts, 48, S. 107–141. doi: 10.34780/c0b6-5e96.