Zur tribunicia potestas von Kaiser Decius und seinen Söhnen
https://doi.org/10.34780/j4xo-tp83
Abstract
Lange Zeit hatte die Wissenschaft angenommen, Kaiser des 3. Jahrhunderts hätten seit Philippus Arabs den traditionellen Beginn der Erneuerung der tribunicia potestas vom 10. Dezember auf den 1. Januar verlegt. Für die Datierung vieler Urkunden hatte dies Folgen. Die Basis für diese Ansicht war das Phänomen, dass in Bürgerrechtskonstitutionen nicht selten eine Diskrepanz zwischen der Datierung durch die tribunicia potestas und den in den Konstitutionen genannten Konsuln zu beobachten ist. Tatsächlich verbirgt sich dahinter aber nur ein administrativer Prozess: Die Kaiser gaben ihre Zustimmung zur Ausstellung der Konstitutionen einige Zeit früher, als diese publiziert wurden. Bei der Publikation wurde die Ziffer der tribunicia potestas nicht angeglichen, wenn inzwischen ein Wechsel eingetreten war. Zieht man dies in Betracht, dann lässt sich aus der Diskrepanz keine Verschiebung des Beginns der tribunicia potestas ableiten. Diese Erkenntnis wird hier auf die Regierungszeit des Decius und seiner Söhne übertragen. Damit entfällt jeder Grund, eine tribunicia potestas IV für diesen Kaiser anzunehmen. Ein einziger Meilenstein aus Barcino, der diese Ziffer trägt, ist kein Gegenargument, denn gerade die Meilensteine von der iberischen Halbinsel zeigen öfter eine erhebliche Verwirrung in den kaiserlichen Titulaturen.
Schlagwörter:
Datierung von Bürgerrechtskonstitutionen, Philippus Arabs, Decius, Herennius Etruscus, Hostilianus, Erneuerung der tribunicia potestas, Verlässlichkeit kaiserlicher Titulaturen auf Meilensteinen