Beitragseinreichung
Checkliste für Beitragseinreichungen
Alle Einreichungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Text
- Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
- Beiträge können in folgenden Sprachen eingereicht werden: Deutsch, Englisch, Französisch. Ist das Manuskript nicht in der eigenen Muttersprache verfasst, sollte der Text vor Einreichung von einer/m Muttersprachler/in korrigiert werden.
- Der eingereichte Beitrag umfasst: (a) das Manuskript inkl. Abstract, Schlagworte, Bibliografie und Affiliation (b) ggf. Abbildungen separat in den zulässigen Formaten (s.u.); (c) ggf. ein separates Abbildungsverzeichnis inkl. der Abbildungsnachweise; (d) ggf. Publikationsgenehmigungen für Abbildungen
- Der DAI.Kodex und die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) wurden berücksichtigt. Dies gilt auch für die darin enthaltenen Hinweise zum Umgang mit Artefakten, die nicht aus legalen Grabungen bzw. Quellen stammen.
- Artikel sollten einen Umfang von 100.000 Zeichen inkl. Leerzeichen möglichst nicht übersteigen (inkl. Bibliografie und Fußnoten). Das Abstract soll in englischer Sprache verfasst werden und max. 150 Wörter umfassen. Zusätzlich müssen max. fünf Schlagworte in englischer Sprache angegeben werden. Bei nicht-englischsprachigen Beiträgen muss auch eine englische Version des Titels mitgeliefert werden.
- Der Text folgt den stilistischen und bibliografischen Vorgaben der Richtlinien für Autor/innen.
- Der Text ist in einem gängigen Unicode-Zeichensatz (einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 12) verfasst, Seitenformat 210 × 297 mm, Satzspiegel 175 × 261,5 mm. Grafiken, Illustrationen und Tabellen sind an geeigneter Stelle im Text eingefügt. Die Tabellen müssen in die Bildnummerierung aufgenommen werden. Bitte reichen Sie alle Manuskriptbestandteile in einer Datei ein (inkl. Zusammenfassung, Bildnachweis, Bildunterschriften, Autorendaten). Bitte beachten Sie auch die sonstigen Hinweise zur Textvorbereitung, einschließlich der Liste sonstiger Abkürzungen.
- Die Überschriften sind entsprechend ihrer Wertigkeit markiert, am besten durch Verwendung von Formatvorlagen. Es können maximal drei Überschriftenebenen verwendet werden.
- Die Datei liegt im Format Microsoft Word, RTF oder WordPerfect vor sowie als PDF.
- Hieroglyphische Transkriptionen/Transliterationen müssen in Unicode angegeben werden. Bitte darauf achten, dass das Kontrollkästchen "i > i͗ = i and U+0357" angewählt und die Großschreibung von Alif (Ꜣ/ꜣ) und Ayn (Ꜥ/ꜥ) bei Personen-/Götternamen und Toponymen berücksichtigt wurde.
- Umschriften aus dem Arabischen, Osmanischen, Persischen oder modernen Türkisch müssen spezifischen Transliterationssystemen folgen: (a) IJMES bei Manuskripten, die in englischer Sprache eingereicht werden. Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Informationen zu den Transkriptionen der IJMES-Richtlinien; (b) ZDMG bei Manuskripten, die in deutscher Sprache eingereicht werden; (c) L'Institut français d'archéologie orientale (IFAO)/L'Institut dominicain d’études orientales (IDEO) bei Manuskripten, die in französischer Sprache eingereicht werden. Für Ayn (Ꜥ/ꜥ) sind die Unicodes A724/A725 zu verwenden, für Hamza (ʾ) 02BE.
- Hieroglyphen sollten als originale JSesh-Dateien und im *.svg-Format geliefert werden. Bei Verwendung altgriechischer oder koptischer Schriftfonts diese bitte auch mitliefern.
- Hieratisch, Demotisch u. ä. können nicht gesetzt und müssen daher als Abbildungen eingereicht werden.
- Bei der Erwähnung von Daten oder Objekten aus Museen, Archiven etc. im Text oder in den Bildunterschriften ist stets die Inventar-/Archivnummer mit anzugeben.
- Die Abgabe des Manuskripts erfolgt ohne Formatierung: KEIN Blocksatz, KEINE Silbentrennung, KEINE Querverweise, KEINE Kopf- oder Fußzeilen.
Zitationen
- Der Text folgt den DAI-Zitierrichtlinien. Bitte beachten Sie auch die Abkürzungslisten für Reihen und Zeitschriften des DAI (PDFs hier und hier) und des IFAO.
- Fußnoten dürfen nicht verwendet werden: (a) in Überschriften; (b) im Abstract; (c) in Tabellen (s.u.)
Abbildungen
- Generell gilt: Abbildungen sollten in begrenzter Form und an sinnvoller Stelle eingesetzt werden, um wesentliche Textinhalte mit möglichst neuem, noch nicht anderweitig publiziertem Bildmaterial zu illustrieren. Bildwiederholungen (bspw. Ausschnitte einer übergreifenden Abbildung) - sofern nicht zwingend erforderlich - und eine hohe Bilddichte sind zu vermeiden.
- Alle Abbildungen müssen fortlaufend nummeriert sein und im Text zitiert werden. Teilabbildungen mit Subnummerierungen (bspw. Abb. 1a) sind nicht zulässig. Teilabbildungen, die zusammen dargestellt werden sollen, müssen zu einer zusammenhängen Abbildung montiert werden, auf der ggf. die jeweiligen Subnummerierungen auf einer separaten Ebene angegeben sind.
- Abbildungen müssen separat als TIFF (*.tif) oder in den Formaten *.eps oder *.ai eingereicht werden (d. h. KEIN *.jpg-Format). Für alle Fotos, Zeichnungen und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke wurden die Nutzungsrechte eingeholt. Auch für eigene Aufnahmen von Objekten, die z. B. in Museen angefertigt wurden, muss in der Regel das Einverständnis des Hausrechtsinhabers eingeholt werden. Der Beitrag wird parallel zur gedruckten Version kostenfrei online publiziert (als PDF und Journal-Viewer-Ausgabe). Benötigt werden daher einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die Druckausgabe und die digitalen Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass wir Scans von Fotos aus Publikationen ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen akzeptieren. Bemühen Sie sich daher immer um originale Bildvorlagen.
- Abbildungsnachweis: Bitte geben Sie für jede Abbildung einen separaten Bildnachweis an; zusammenfassende Angaben für mehrere Abbildungen sind nicht möglich. Es muss für jede Abbildung neben den Bildgebern/Rechteinhabern (Museum, Antikenbehörde etc.) der/die Urheber/in (Fotograf/in, Zeichner/in etc.) genannt werden.
- Hinweis zu Urheberschaft und Copyright von Google-Inhalten (Google Earth, Google Maps, Google Street View): (a) Die bei Datenexport automatisch angezeigten Angaben zur Urheberschaft (das Google-Logo, Copyright von Drittanbietern) dürfen nicht durch Beschneidung oder Modifizierung des Dateninhalts entfernt oder überdeckt werden und müssen lesbar sein (bei Datenexport muss die Größe je nach gewählter Auflösung skaliert werden). (b) Bei der Verwendung von bspw. Screenshots, in denen die Anzeige der Urheberschaft nicht eingebettet ist, müssen Urheberschaft und Copyright lesbar in unmittelbarer Nähe zum Inhalt angegeben werden. Stil und Platzierung des Hinweistextes können dabei angepasst werden.
- Vorbereitung der Abbildungen:
Graustufen- und Farbbilder sollten möglichst als TIFF- (*.tif) oder EPS-Formate (*.eps) eingereicht werden (d. h. kein JPG-Format). Die Auflösung muss mind. 400 dpi betragen.
Strichzeichnungen können als Graustufen-Datei mit einer Auflösung von 800 dpi eingereicht werden oder als Bitmap-Datei mit einer Auflösung von 1200 dpi.
Abbildungen mit Beschriftungen oder grafischen Elementen (z. B. Nordpfeil, Maßstabsleiste) müssen eine Auflösung von mind. 800 dpi aufweisen.
Im Falle von Vektorgrafiken (digital erstelle Pläne, Diagramme) sollten die Originaldaten (i.d.R. *.xlsx, *.eps) sowie eine PDF-Version eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass die Strichstärke in Bezug auf die finale Druckendgröße mindestens 0.25 Punkt betragen muss. - Geben Sie die gewünschten Bildbreiten an. Folgende Bildbreiten sind möglich: 4 cm (marginalbreit), 5,5 cm (1/3 seitenbreit), 7 cm (1/2 seitenbreit), 11,5 cm (2/3 seitenbreit), 13 cm (satzspiegelbreit), 17,5 cm (seitenbreit). Für maßstäbliche Abbildungen (Karten, Pläne, Fundzeichnungen etc.) sind abweichende Größen möglich; hier muss unbedingt eine Maßstabsleiste im Bild eingefügt sein. Bitte prüfen Sie, ob Legenden/Beschriftungen in der gewünschten Bildendgröße gut lesbar sind. Wir empfehlen die Verwendung der Schritftart Noto Sans. Fügen Sie Beschriftungen möglichst auf separaten Ebenen ein, so dass ggf. noch Änderungen vorgenommen werden können.
- Bitte wählen Sie aus den Abbildungen eine Präferenz für das Coverbild, das im späteren Layout den Hintergrund des Abstracts darstellen wird. Je nach Bildgröße und -format kann das Coverbild die vollständige Abbildung oder einen Ausschnitt wiedergeben.
Tabellen
- Komplexe Tabellen werden wie Abbildungen behandelt und müssen daher in die Abbildungsnummerierung aufgenommen und mit einer Bildunterschrift versehen werden.
Sonstige Hinweise
- Das Deutsche Archäologische Institut empfiehlt allen Autorinnen und Autoren die Nutzung von ORCID, deren Etablierung in Deutschland von der DFG gefördert wird. Neben der eindeutigen Identifizierung von Autorinnen und Autoren bietet die Nutzung verschiedene zusätzliche Vorteile. Informationen dazu finden Sie hier .
- Für das Begutachtungsverfahren ist eine anonymisierte Fassung des Manuskripts sowie eine Datei mit einer Zusammenstellung der Abbildungen jeweils als PDF-Datei beizufügen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Informationen, die Hinweise auf die Autorschaft geben, entfernt wurden (Name, Institutszugehörigkeit, Danksagungen).
Schutz personenbezogener Daten
Das Deutsche Archäologische Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union. Es nutzt die personenbezogenen Daten der Nutzer ausschließlich, um der/dem Nutzer/in die Inanspruchnahme des Portals "iDAI.publications" zu ermöglichen. In keinem Fall wird das DAI personenbezogene Daten von Nutzern Dritten zu Werbe- oder Marketingzwecken zur Verfügung stellen und/oder unbefugt zu anderen Zwecken übermitteln. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter Impressum und Datenschutz.