Imperial Policy and Changed Composition of the Auxilia: The «Change in A.D. 140» Revisited

https://doi.org/10.34780/qm7c-1jsm

Autor/innen

  • Sofie Waebens

Abstract

140 n.Chr. wurden die Privilegien der Auxiliarveteranen eingeschränkt, wie ihre Militärdiplome bezeugen. Vor 140 bekamen die Soldaten selbst, ihre Kinder und Nachfahren bei ihrer Entlassung das römische Bürgerrecht. Spätestens ab dem 13. Dezember 140 (RMD I 39) jedoch konnten nur die Kinder, die vor oder nach dem Militärdienst des Vaters geboren wurden, d.h. die Kinder aus einer rechtsgültigen römischen Ehe, das Bürgerrecht erhalten. Flottenveteranen bekamen weiterhin das Privileg der civitas liberorum nach 140. Zahlreiche Wissenschaftler haben nach dem Grund dieser Änderung aus dem Jahre 140 gefragt und verschiedene Theorien entwickelt, wie z.B. zuletzt Peter Weiss. Er legt zwar überzeugend dar, dass die Abschaffung des Privilegs der civitas liberorum für Auxiliarveteranen mit der Persönlichkeit des Pius und einer neuartigen kaiserlichen Selbstdarstellung zusammenhängt, für die das römische Bürgerrecht und die römische Ehe von entscheidender Bedeutung waren. Trotzdem muss es auch einen spezifischen Grund für die Einführung der neuen Praxis im Jahr 140 gegeben haben, dem hier nachgegangen wird.

Schlagworte:

römische Armee, Militärdiplome, Privilegien der Veteranen, Antoninus Pius, civitas, außereheliche Kinder

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Waebens, S. (1970) „Imperial Policy and Changed Composition of the Auxilia: The «Change in A.D. 140» Revisited“, Chiron. Mitteilungen der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik des Deutschen Archäologischen Instituts, 42, S. 1–24. doi: 10.34780/qm7c-1jsm.