Τρισαυγούστιον et φραγέλλιον. Contrôle de qualité et mesurage du grain fiscal au IVe s. apr. J.-C. à la lumière de P.Mich. XX 800 et de l’inscription tardive du grenier d’Andriakè (Grégoire, Recueil 290)

https://doi.org/10.34780/ob23-c2x2

Autor/innen

  • Hélène Cuvigny

Abstract

Im Flussfrachtbrief P.Mich XX 800 (354 n. Chr.) bestätigt ein κυβερνήτης unter Eid, eine Lieferung von steuerpflichtigem Weizen empfangen zu haben, die sicher in Alexandria abzuliefern er sich verpflichtet. Dieser Vertrag ist der einzige, der das Wiegen des Weizens – als λιτρισμός bezeichnet – erwähnt sowie das Gewicht nennt, das 1 sextarius Weizen ausmachte. Den Herausgebern, die diese Passage zu den Wiegevorgängen hinzuzählen, die bekanntermaßen in Alexandria durchgeführt wurden, ist unklar, wieso dieser Vorgang hier im deklaratorischen Teil des Eides erscheint, was den Eindruck erweckt, dass das Wiegen zum Zeitpunkt der Einladung des Weizens in der Chora stattfand. Einige Papyri der Kaiserzeit zeigen tatsächlich, dass bei der Abreise eines Getreidetransports gewogen wurde und eine Probenahme erfolgte. Dieser Wiegevorgang, der nach P.Mich. 800 1 sextarius betraf, diente der Qualitätskontrolle des Weizens (feuchter, verdorbener oder gepanschter Weizen würde nicht dem Standardgewicht entsprechen). Der λιτρισμός eines sextarius, der in diesem Papyrus erwähnt wird, erlaubt es weiterhin eine neue Interpretation für die spätantike Inschrift aus dem horreum von Andriake (388–392 n. Chr.) vorzuschlagen, die errichtet wurde, um an die dortige Aufstellung von μέτρα καὶ σταθμά zu erinnern, die gemäß der Vorlage der Eichmaße hergestellt wurden, die zu diesem Zweck vom praefectus praetorio orientis gesandt worden waren. Die Namen einiger dieser Maße und Gewichte haben zu verschiedenen Interpretationen Anlass gegeben: Neben μόδιοι (modii) und ξέσται (sextarii) wurden zwei φραγέλλια σιδαρᾶ (sic) und drei αὐγούστια hergestellt, die seltsamerweise mit sextarii (ξ(έσται) χάλκεοι β ἔχοντες τρία αὐγούστια) assoziiert wurden. Hier sollte man zur Lesung auf dem Stein zurückkehren, also zu τρισαυγούστια, was von den Herausgebern fälschlich in τρία αὐγούστια korrigiert worden ist. Diese trisaugustea waren demnach offizielle Gewichte, die mit einem dreifachen Kaiserbildnis versehen waren, die mit jedem der beiden sextarii zusammengebracht werden mussten, um den λιτρισμός zu ermöglichen (es gibt zwei sextarii, weil diese Kopien der Eichmaße für zwei verschiedene Orte bestimmt waren). Was die beiden φραγέλλια σιδαρᾶ angeht, ist es sehr verlockend, sie mit den nicht weniger umstrittenen regulae ferreae aus der Inschrift der navicularii aus Arles CIL III 14165 (198–202 n. Chr.) in Verbindung zu bringen. Statt diese als Längenmaße zur Überprüfung der Tiefe und des Durchmessers von Hohlmaßen zu deuten, wird hier vorgeschlagen, zu der Interpretation zurückzukehren, die von Waltzing für die regulae ferreae vorgebracht wurde: Demnach wären dies Schaber, um überstehenden Weizen im Hohlmaß präzise abzustreifen.

Schlagworte:

annona civica, römische Waagen (statera), Probe (δεῖγμα), horreum, Metrologie, Getreidemaße, modius, Gewicht, regula, rutellum, sextarius, trisaugusteum

Veröffentlicht

2020-06-02

Bibliographische Daten & Rezensionen

Citation Formats

Cuvigny, H. (2020) „Τρισαυγούστιον et φραγέλλιον. Contrôle de qualité et mesurage du grain fiscal au IVe s. apr. J.-C. à la lumière de P.Mich. XX 800 et de l’inscription tardive du grenier d’Andriakè (Grégoire, Recueil 290)“, Chiron. Mitteilungen der Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik des Deutschen Archäologischen Instituts, 47, S. 95–114. doi: 10.34780/ob23-c2x2.