Kommission für Alte Geschichte und Epigraphit
Pergamon, Türkei
Neue Forschungen zum Pitanedossier aus Pergamon
Ein Arbeitsbericht der Jahre 2018 bis 2021
Einleitung
1Die aktuellen epigraphischen Feldforschungen in der hellenistischen Königsresidenz und römischen Metropole Pergamon verfolgen eine systematische Aufnahme sämtlicher Inschriftenfunde, die in den verschiedenen Depots der Grabungsstätte aufbewahrt werden oder sich noch im Gelände befinden. In den seit 2016 durchgeführten und von Andreas Victor Walser geleiteten Kampagnen konnte ein Überblick über die Inschriftenbestände gewonnen werden, die neben der großen Masse an bereits veröffentlichten Stücken auch eine nicht geringe Anzahl an inedita umfassen. Zu letzterer Gruppe gehören drei Fragmente, die dem sog. Pitanedossier (I.Pergamon I 245) zugewiesen werden können. In Anbetracht des substantiellen Textgewinns wurde der Entschluss gefasst, diese komplexe Inschrift – einer der umfangreichsten der in Pergamon gefundenen Texte – in einer Neuedition mit systematischem Kommentar gesondert zu bearbeiten. Der folgende Bericht soll einen knappen Überblick über die seit 2018 laufenden Arbeiten und die Fortschritte bieten, die im Rahmen einer Masterarbeit des Verfassers an der Universität Wien bereits erzielt worden sind und nun in überarbeiteter Form zur monographischen Publikation vorbereitet werden.
Fund- und Editionsgeschichte
2Die ersten Fragmente des Dossiers wurden nach den Inventarbüchern bereits im Herbst 1878 dokumentiert und gehören daher in die früheste Phase der deutschen Grabungstätigkeit im Auftrag der Königlichen Museen zu Berlin. In einem 1880 erschienenen Vorbericht informierte Alexander Conze über fünf zusammengehörige Fragmente, die aufgrund von Form und Inhalt einer umfangreichen, wohl im Athenaheiligtum aufgestellten Urkunde zugeordnet werden konnten. Schon damals wurde klar, dass die Inschrift ein Schlichtungsverfahren in einem Nachbarschaftsstreit dokumentiert, in den die kleinasiatische Küstenstadt Pitane (heute: Çandarlı) verwickelt war. Der stetige Zuwachs an Neufunden ermöglichte es Max Fränkel 1890 im ersten Band der »Inschriften von Pergamon« 25 Fragmente – bestehend aus drei Clustern und einem losen Fragment – zu einer Stele zusammenzufügen, eine zuverlässige Transkription des lückenhaften Texts herzustellen und einen ersten inhaltlichen Kommentar zu liefern (I.Pergamon I 245). Auf rund 160 Zeilen dokumentiert die massive, ursprünglich gegen 2 m große und rund 850 kg schwere Stele ein Dossier von drei Urkunden, die mittels Überschriften und distinktiven Leerzeilen optisch hervorgehoben sind. Schon äußerlich gehört die Inschrift damit zu den monumentalsten Exemplaren der pergamenischen Epigraphik. Ihre optische Qualität war ein Grund, dass die unterdessen nach Berlin transportierten Fragmente in dem am 18. Dezember 1901 eröffneten, ersten Pergamonmuseum neben den repräsentativsten archäologischen Exponaten ausgestellt wurden. Um einen Eindruck von der ursprünglichen Größe der Stele zu vermitteln, wurden die drei Fragmentcluster in Gipsformen zusammengefügt. In diesem Zustand werden sie noch heute im Depot des Pergamonmuseums aufbewahrt (Abb. 1).
3Der bekannte Textbestand konnte bald um ein neues Fragment erweitert werden, das Hans von Prott und Ernst Walther Kolbe 1902 in einem Vorbericht publizierten und aus inhaltlichen Gründen dem Pitanedossier zuwiesen, ohne die exakte Position zunächst sicherstellen zu können. Ein Abklatsch dieses heute verschollenen Fragments ist im Archiv der Inscriptiones Graecae an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vorhanden. Schließlich war es Louis Robert, der nicht nur dieses Fragment innerhalb des Dossiers positionierte, sondern im deutschen Grabungsdepot noch ein weiteres »petit fragment inédit« entdeckte, das zum Übergang der ersten beiden Urkunden gehört. Seine 1937 veröffentlichte Notiz beschränkt sich allerdings auf die Lesung einer einzelnen Zeile, sodass sein Neufund insgesamt als unpubliziert gelten muss. Zwei Jahre später erschien in IG XII Suppl. Nr. 142 ein von Friedrich Hiller von Gaertringen zusammengestellter Kompilationstext, der allerdings weder den gesamten Text abdruckt, noch einen kritischen Apparat oder Kommentar enthält. Dennoch stellte diese Version bis in jüngste Zeit die maßgebende Edition dar. Eine 1962 von Robert angekündigte »réédition critique et commentée« hätte neue Maßstäbe setzen können, wenn sie erschienen wäre.
4Dieser knappe Überblick über die Editionsgeschichte verdeutlicht, dass sämtlichen historischen, juristischen und topographischen Schlussfolgerungen bis dato eine nur unvollständige und vorläufige Textedition zu Grunde liegt, die im Wesentlichen nicht über Fränkels editio princeps hinausgeht. Auch ein 2017 erschienener Beitrag von Biagio Virgilio, der den Text mit kritischem Apparat und erstmaligem Zeilenkommentar erneut vorlegt, vermag dem bestehenden Desiderat nur bedingt abzuhelfen, da sich seine Lesungsvorschläge auf die Überprüfung des Faksimiles in I.Pergamon I 245 beschränken.
5Den entscheidenden Anstoß zur grundlegenden Neubearbeitung der Inschrift bildete schließlich die Identifikation von zwei weiteren unpublizierten Fragmenten, die 2017 und 2018 bei der systematischen Katalogisierung des Bestands im Depot des deutschen Grabungshauses in Bergama gelang (Abb. 2). Die beiden neuen Stücke erweitern den Textbestand – zusammen mit dem Robert’schen Fragment – erheblich und ermöglichen einen substantiellen Fortschritt im Verständnis des Dossiers. Neben der Dokumentation dieser drei in Bergama aufbewahrten Fragmente erschien es zudem notwendig, eine Autopsie der nach Berlin transportierten Altfunde vorzunehmen, die am 23. Juli 2019 im Depot des Pergamonmuseums realisiert werden konnte [1].
Struktur und Inhalt
6Das Dossier setzt sich aus drei verschiedenen Urkunden zusammen: Einem Dekret von Pitane (I, Z. 1–45), einem entsprechenden Dekret von Mytilene (II, Z. 46–91) und einem pergamenischen Schiedsspruch (III, Z. 92–160). Beide Volksbeschlüsse berichten in der Begründung von fünf pergamenischen Gesandten, die aufgrund eines Gebietsstreites nach Pitane und Mytilene reisten. Diese Gesandtschaftsreise gab den Anstoß für Verhandlungen, die höchstwahrscheinlich von Pergamon initiiert worden waren und beide Parteien zur Einleitung eines Schiedsverfahrens überzeugen sollten. Bezeichnenderweise musste diese – freiwillige – Zustimmung in beiden Poleis separat eingeholt werden, da nur so eine juristische Grundlage für das Verfahren gegeben war. Damit sind singuläre Einblicke in die zwischenstaatliche Kommunikation gewonnen, die einem Schiedsverfahren zwar standardmäßig voranging, aber epigraphisch selten detailliert dokumentiert wurde. In inhaltlich wie sprachlich auffälliger Parallelität wählen beide Poleis die fünf Gesandten ad hoc zu Richtern und ratifizieren im Sinne eines Schiedsvertrages identische Verfahrenskonditionen. Die Beschlüsse sind derart deckungsgleich formuliert, dass bereits Fränkel weite Teile zutreffend ergänzen konnte, wie nun durch eines der neuen Fragmente bestätigt wird. Unterschiede in den Details sind im Wesentlichen sprachlicher Natur, da das mytilenische Dekret im lesbischen Dialekt formuliert ist.
7Die inhaltliche Parallelität lässt sich am besten mit dem ›Empfängerformular‹ erklären, einem Formulartypus, den Angelos Chaniotis anhand zahlreicher, nahezu identisch formulierter Antwortschreiben zur Anerkennung von Asylie und Festspielen aus hellenistischer Zeit identifizieren konnte. Die Verwendung dieses Formulars setzt voraus, dass ein und dieselbe pergamenische Anfrage an Pitane und Mytilene gestellt wurde und beide Städte ihre Zustimmung dadurch zum Ausdruck brachten, dass sie den Inhalt jener Anfrage in ihre Dekretstruktur einbauten und zustimmend wiederholten. Der pergamenische Volksbeschluss, auf den beide Städte in den Präskripten explizit rekurrieren, dürfte daher die wesentlichen Bestandteile eines Verfahrensvorschlags umfasst haben. Da diese Urkunde nicht in das epigraphische Dossier aufgenommen worden ist, kann ihr Inhalt nur indirekt – im Spiegel der Antwortdekrete – rekonstruiert werden.
8Der Beschluss enthielt die prozessrechtlich essenziellen Bestandteile wie etwa die terminliche Vereinbarung eines Lokalaugenscheins, die Verpflichtung zur Fällung des Schiedsspruchs unter Eid, die Übergabe des Spruchs an beide Städte in schriftlicher Form, die kyria-Klausel zur Bekräftigung der Gültigkeit des richterlichen Spruchs, die Möglichkeit zur gütlichen Streitauflösung mittels Vergleich und die Autorisierung der Richter zur selbstständigen Setzung von Grenzsteinen im umstrittenen Gebiet. Die vorliegende Dokumentationslage ist singulär, da die subjektive Richterwahl und Zustimmung zu den Verfahrensbedingungen üblicherweise nicht inschriftlich aufgezeichnet wurden. In der Regel kam nur der richterliche Spruch – der eigentliche Sinn und Zweck des Verfahrens – für eine dauerhafte, öffentliche Präsentation in Frage.
9Als dritter Dossierbestandteil folgt ein umfangreicher Schiedsspruch der pergamenischen Richter, dessen schriftliche Übergabe beiden Städten vorab zugesichert worden war. Da das Präskript weitgehend verloren ist, hat die Forschung diese dritte Urkunde bisher als Beschluss der pergamenischen Volksversammlung identifiziert. Das neue Fragment, das im Depot des Trajaneums auf dem Stadtberg entdeckt und dokumentiert werden konnte (Abb. 3), schließt eine erhebliche Lücke am Beginn des Textes und bestätigt nun eindeutig, dass keine dekrettypische Formularstruktur vorliegt. Vielmehr erstatten die Richter aus ihrer subjektiven Perspektive – formuliert in der 1. Person Plural – einen Bericht über den Verfahrenshergang und liefern einen ausführlichen Schiedsspruch. Aus den Ausführungen geht hervor, dass sich die fünf Pergamener zu Beginn des Verfahrens nachdrücklich dafür eingesetzt hatten, um die Streitigkeiten mittels Vergleich zu lösen. Als diese Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führten, sahen sie sich gezwungen, die Streitpunkte der Reihe nach durchzugehen und entsprechende Entscheidungen zu fällen.
10Im Folgenden betreffen die ausführlich begründeten Entscheidungen zwei Konfliktpunkte, die sich nun inhaltlich klarer trennen lassen: Zunächst den Grenzverlauf in einem Gebiet, in dem der Festlandbesitz (peraia) von Mytilene und das Territorum von Pitane aneinander stießen, und dann die Besitzverhältnisse in der Ebene des Flusses Kaïkos. Besonders aufschlussreich ist die Darlegung, dass in beiden Fällen die Mytilenaier als Kläger, die Pitanaier als Beklagte aufgetreten seien. Obwohl im ersten Konfliktpunkt die Mytilenaier den Pitanaiern vorwarfen, Teile ihres Territoriums abgeschnitten zu haben, konnte offenbar keine Partei den strittigen Grenzverlauf glaubwürdig nachzeichnen, sodass die Richter die Grenzziehung schließlich selbstständig vornahmen, indem sie sich entweder an topographischen Merkmalen orientierten oder an neuralgischen Stellen entsprechende Grenzsteine setzten. Die Anhörungen beider Parteien fanden vor Ort und über mehrere Tage hinweg statt. Aus der ausführlichen Grenzbeschreibung geht hervor, dass der besagte Landstrich in der Nähe der Polis Atarneus gelegen haben muss, deren Territorium als Endpunkt des Grenzverlaufs diente (Abb. 4). Die historiographische Überlieferung berichtet bereits im 5. Jahrhundert v. Chr. von umfangreichem Territorialbesitz Mytilenes an der gegenüberliegenden kleinasiatischen Westküste, der trotz wechselhaften Verhältnissen bis in späthellenistische Zeit zumindest teilweise aufrecht erhalten werden konnte.
11Der zweite Konfliktpunkt ist nicht nur aufgrund der Verlegung des Gerichtsortes in das Dioskurenheiligtum von Pergamon, sondern auch aufgrund einer inhaltlich anders gearteten Rechtsfrage von der vorangegangenen Grenzregelung zu trennen. Zwar kommt auch im zweiten Konfliktpunkt deutlich zum Ausdruck, dass Ansprüche auf verlorenen peraia-Besitz Kerngegenstand der mytilenischen Anklage bildeten. Im Vordergrund stand nicht mehr der Grenzverlauf, sondern die Frage des rechtmäßigen Eigentums an Land in der Ebene des Kaïkos, die es losgelöst vom topographischen Bezug auf rein rechtlicher Ebene zu lösen galt. Daher umfasst der zweite Teil des Schiedsspruches eine äußerst detaillierte Darlegung der Argumentationsgrundlage, die wichtige Einblicke in die Besitzverhältnisse und Lokalgeschichte der Region bietet.
12Nach dem Sieg des Seleukos I. über Lysimachos in der Schlacht von Kurupedion (281 v. Chr.) verkaufte sein Sohn und Thronfolger Antiochos I. das Landstück für insgesamt 380 Talente an Pitane. Die richterliche Paraphrase führt ferner aus, dass sich im Rahmen dieser Transaktion auch der pergamenische Dynast und Wohltäter Philetairos beteiligte, welcher der Kleinpolis Pitane 50 Talente für den Kauf zuschoss. Das hiermit veräußerte Gebiet dürfte – zumindest in Teilen – ehemals zur mytilenischen peraia gehört haben und knapp 150 Jahre später, zum ungefähren Zeitpunkt des Schiedsverfahrens, erneut umstritten gewesen sein. Die Pitanaier waren jedenfalls in der Lage, ihre Ansprüche mit vielfältigen Beweismitteln zu untermauern und damit die Richter zu überzeugen. Neben Zitaten historiographischer Werke konnten sie auf eine Stele im Athenaheiligtum von Pergamon verweisen, auf der die philetairische Zuwendung verzeichnet war. Sie beriefen sich zudem auf die durch Antiochos I. gewährten Eigentumsrechte, die inschriftlich in überregional bedeutsamen Heiligtümern in Ilion, Delos und Ephesos dokumentiert waren. Als weiteres Beweisstück zitierten die Pitanaier einen Brief des pergamenischen Königs Eumenes I. im Wortlaut, der im Zuge der Ausdehnung seines Herrschaftsbereiches den rechtmäßigen Kauf bestätigte. Trotz des gegen Ende hin stark fragmentarischen Zustandes steht außer Frage, dass die Polis Pitane ihre Ansprüche erfolgreich verteidigen und den Prozess für sich entscheiden konnte.
13Die Summe aller Beweismittel gibt ein eindrückliches Panorama an Urkunden und Schriftstücken wieder, die im Zuge des Verfahrens vorgelegt worden sind. Dabei darf die Einseitigkeit der von den Richtern paraphrasierten Argumentationslage nicht dazu verleiten, mit Fränkel die mytilenischen Argumente als fadenscheinig zu charakterisieren, weil deren Standpunkt im Schiedsspruch lediglich marginal berührt wird. Der Schiedsspruch hatte nicht die gleichgewichtige Präsentation von Argumenten zum Ziel, sondern sollte die Entscheidung der fünf Pergamener legitimieren und zukünftige Konflikte verhindern.
Pergamon als Polis
14Das Pitanedosser wirft nicht nur außergewöhnlich helles Licht auf ein antikes Schiedsverfahren, das sich von den Vorverhandlungen bis zum richterlichen Spruch nahezu lückenlos rekonstruieren lässt, sondern gewährt zudem Einblicke in diplomatische Aktivitäten Pergamons gegen Ende der Königszeit. Die Residenzstadt wird als erstaunlich ›gewöhnliche‹ Polis greifbar, die per Volksbeschluss fünf Gesandte wählt, sie mit einem klaren Auftrag ausstattet und darauf angewiesen ist, dass die Verhandlungen auf diplomatischem Wege zum Erfolg führen. Überraschenderweise tritt der pergamenische König im Verfahren an keiner Stelle aktiv in Erscheinung. Dass die Urkunde dennoch in die Königszeit zu datieren ist – aller Wahrscheinlichkeit nach in die Herrschaft Attalos III. – legt das fragmentarische Präskript des Schiedsspruchs nahe, das eindeutige Elemente einer längeren Aufzählung von Priestern des Herrscherkultes enthält und in einem königszeitlich datierbaren Ehrendekret eine direkte Parallele findet. Auch wenn der König also im eigentlichen Verfahren höchstens eine informelle Rolle gespielt zu haben scheint, muss seine Autorität doch im Hintergrund wesentlich dazu beigetragen haben, dass die pergamenische Initiative schließlich zum Erfolg führte.
Kooperationen
Leitung Inschriftenprojekt: A. V. Walser (Universität Zürich) in Kooperation mit Ch. Schuler (Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik des DAI); Grabungsleitung: F. Pirson (DAI Istanbul).
Förderung
DAI Forschungsstipendium 2020; Kurzfristiges wissenschaftliches Auslandsstipendium 2020 (Universität Wien).
Leitung des Projektes
J. G. Schneider.
Abstracts
Zusammenfassung
Pergamon, Türkei. Neue Forschungen zum Pitanedossier aus Pergamon. Ein Arbeitsbericht der Jahre 2018 bis 2021
Das sog. Pitanedossier aus Pergamon dokumentiert ein antikes Schiedsverfahren in einem Gebietsstreit an der kleinasiatischen Westküste, in dem sich die Poleis Pitane und Mytilene gegenüberstanden. Anhand von zwei Dekreten und einem Schiedsspruch gibt das Dossier detaillierte Einblicke in die Vorverhandlungen, den Verfahrensablauf und die finale Entscheidung fünf pergamenischer Richter. Im Zuge der seit 2016 laufenden, epigraphischen Feldforschung in Pergamon konnten drei unpublizierte Fragmente identifiziert und der Inschrift zugewiesen werden. Dieser substantielle Fortschritt gab den Anstoß, das gesamte Monument inklusive der bereits bekannten Fragmente grundlegend neu zu edieren und den Text nach historischen, juristischen und topographischen Gesichtspunkten erstmals systematisch zu kommentieren.
Schlagworte
Grenzen, Hellenistische Zeit, Inschriften, Konflikte, Schiedsverfahren
Abstract
Pergamon, Turkey. New Research on the so-called Pitane Dossier from Pergamon. A Report on the Work from 2018 to 2021
The so-called Pitane Dossier from Pergamon documents a case of interstate arbitration in a territorial dispute on the western coast of Asia Minor, involving the cities of Pitane and Mytilene. Containing two decrees and an arbitral award, the dossier sheds light on the preliminary negotiations, the judicial procedure, and the final decision by five Pergamene judges. In the course of recent epigraphic fieldwork in Pergamon since 2016, three unpublished fragments had been identified as pertaining to this inscription. This substantial progress provided a strong incentive to re-edit the whole monument, including the already known fragments, and to accompany the new textual edition with a systematic commentary.

Einleitung
Fund- und Editionsgeschichte
Struktur und Inhalt
Pergamon als Polis
Kooperationen
Förderung
Leitung des Projektes
Abstracts